Sportstättenförderung
Der LSB hat neue Förderrichtlinien für den Sportstättenbau beschlossen. Sie gelten für Baumaßnahmen ab 01.01.2012.
Den ausführlichen Text finden Sie hier, alle Anträge im Bereich Download.
Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung von Fördergeldern auch ein Beratungsgespräch im KSB oder die Teilnahme an einem entsprechenden Qualifixseminar nachgewiesen werden muss.
Talent- und Leistungsförderung
Der Kreissportbund Harburg-Land unterstüzt mit dieser Richtlinie den Wettkampfsport. Es werden Talentfördertrainer und Sportgeräte für Talentstützpunkte, sowie Fahrtkosten zu speziellen Veranstaltungen bezuschusst.
Anträge für Fahrkostenzuschüsse sind bis zum 01. Dezember in der Geschäftsstelle einzureichen, Zuschüsse für Talendtfördertrainer halbjährlich bis zum 30. Juni und 01. Dezember.
Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da sonst keine Zuschüsse mehr zur Verfügung stehen.
Antragsformulare finden Sie unter Download
Bezuschussung von Sportgeräten
Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises und gegebenenfalls des LandesSportBunds. Jeder Verein und Verband kann einen Antrag stellen.
