Termine
Klicke auf den gewünschten Termin um weitere Informationen zu erhalten.
Für weitere Termine klicke auf "Aktuelle Termine"
Die aktuelle Corona-Verordnung findet ihr auch hier bei uns zum Download!
Verlängerung der Geltungsdauer und kleine Änderungen in der Corona-Verordnung
Mit der am 28.04.2022 veröffentlichten und (in weiten Teilen) am 29.04.2022 in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1. April 2022 verlängert bis zum 25. Mai 2022. Die in der Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen bleiben im Wesentlichen unverändert erhalten. Aufgehoben werden lediglich die Testverpflichtungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Schulen (§§ 7 und 8 der Corona-Verordnung). Neu gefasst wird die Vorschrift zu den Ordnungswidrigkeiten (§ 13). Ziel ist eine Präzisierung und bessere Übersichtlichkeit der bußgeldbewehrten Tatbestände.
Was erlaubt ist im Landkreis Harburg findet ihr unter diesem Link Corona – Landkreis Harburg – Was ist verboten – was ist erlaubt?
Bitte beachtet auch die Internetseite der niedersächsischen Landesregierung: Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen
und weitere Informationen auf der Internetseite vom LandesSportBund Niedersachsen #SportBleibtStark- Landessportbund Niedersachsen (lsb-niedersachsen.de)
Bitte beachtet auch die entsprechenden Meldungen in der Presse.
Was gilt für Übungsleiter im Sport?
Es gelten keine Beschränkungen.
Informationen zum Betrieblichen Infektionsschutz
Dies gilt für Jahreshaupt-/Mitgliederversammlungen:
Es gelten keine Beschränkungen
Im Rahmen des Hausrechts kann eine Maskenpflicht weiterhin vorgeschrieben werden.
Zudem verweisen wir auf die Regelungen des COVID-19-Abhilfegesetzes, das aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende August 2022 verlängert wurde! siehe unten
Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für Vereine geschaffen. Diese Regelungen sind bis zum 31. August 2022 verlängert worden.
Die Regelungen im Überblick:
Quelle: Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil 1 Nr. 63, vom 14.09.2021, Seite 4147 ff.