Förderprogramme
Sportstättenbauförderung
Informationen zur Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niedersachsen finden Sie unter Sportentwicklung -> Sportstättenbau
Talent- und Leistungsförderung
Der Kreissportbund Harburg-Land unterstützt mit dieser Richtlinie den Wettkampfsport. Es werden Talentfördertrainer und Sportgeräte für Talentstützpunkte, sowie Fahrtkosten zu speziellen Veranstaltungen bezuschusst.
Anträge für Fahrkostenzuschüsse sind bis zum 01. Dezember in der Geschäftsstelle einzureichen, Zuschüsse für Talentfördertrainer halbjährlich bis zum 30. Juni und 01. Dezember.
Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da sonst keine Zuschüsse mehr zur Verfügung stehen.
Bezuschussung von Sportgeräten
Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises und gegebenenfalls des LandesSportBunds. Jeder Verein und Verband kann einen Antrag stellen, bis zum 30. September eines Jahres
Übungsleiterbezuschussung
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben.
Zum Jahreswechsel 2020 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten.
Diese soll es Vereinen ermöglichen die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter in vereinfachter Weise zu erhalten.
Folgende Fristen sind zu beachten:
31.05.2020 - Onlinebeantragung der Zuschüsse im LSB-Intranet
31.01. 2021 - Bestätigung der Verwendung der ÜL-Zuschüsse im LSB-Intranet
Weiterhin gibt es folgendes zu beachten :
* Die Bezuschussung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Richtlinien des LandesSportBundes Nds.
* Für die Bearbeitung muss eine entsprechende Berechtigung für das LSB-Intranet vorliegen. Anträge hierfür sind in der KSB- Geschäftsstelle einzureichen.
* Berücksichtigt werden nur Anträge auf Bezuschussung von nebenberuflichen Übungsleitern, die bis zum 31.05.2020 im LSB-Intranet bestätigt sind.
* Bezuschusst werden können nur nebenberufliche Übungsleiter mit einer gültigen vom DOSB anerkannten Lizenz, die im laufenden Jahr für den Verein tätig waren/sind.
* Die Zuordnung der Übungsleiter zum Verein kann der Verein selbstständig im LSB-Intranet unter Eingabe der Lizenznummer und des Geburtsdatums vornehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der ausstellende Fachverband die Lizenz im System verlängert bzw. eingepflegt hat. Sollte eine Lizenz im System noch nicht verlängert oder eingepflegt sein, ist die Zusendung einer Kopie der Lizenz an die KSB-Geschäftsstelle nötig. (von der neuen DOSB-Lizenz bitte beide Seiten einreichen)
* Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen.
* Die Zahlung der Übungsleitervergütung muss unbar auf das Konto des ÜL erfolgen.
* Es werden nur nebenberuflich tätige Übungsleiter bezuschusst.
* Die Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse erfolgt halbjährlich!
Jugendfreizeiten
Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Fördermittel sind mit dem entsprechenden Antragsformular bis zum 15.12. beim Kreissportbund zu beantragen.
Weitere LSB Förderprogramme
Integration im und durch Sport
Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.
Der einfachste Weg: Konkretisieren Sie Ihre Idee, kalkulieren Sie die Ausgaben und nehmen Sie dann Kontakt mit dem Team des LSB Niedersachsen auf! Gemeinsam finden Sie den geeignetsten Weg der finanziellen Unterstützung für Sie.
Kontaktdaten und Informationen
Bundesprogramm „Integration durch Sport“
Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ unterstützt Vereine, finanziell ebenso wie durch Beratung und Qualifizierung ihrer Ehren- und Hauptamtlichen. Die geförderten Vereine müssen offen für die Integrationsarbeit sein und zielgerichtet Angebote und Maßnahmen ins Vereinsprogramm aufnehmen.
Kontaktdaten und Informationen
Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Der LSB unterstützt Sportbünde und Landesfachverbände mit ihren Sportjugenden sowie die Mitgliedsvereine im LSB:
- bei der Entwicklung neuer, gesundheitsorientierter Inhalte und Angebote für ihre Mitglieder und zur Gewinnung sport- bzw. vereinsferner Zielgruppen insbesondere
- Menschen in der zweiten Lebenshälfte
- Kinder und Jugendliche mit mangelnden Bewegungserfahrungen und -Gelegenheiten
- Familien und familiäre Lebensgemeinschaften
- bei der Initiierung und Etablierung von kommunalen Netzwerken der Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Kontaktdaten und Informationen