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Hier sind unterschiedliche Förderprogramme zu finden. Wir sind bemüht, die Liste immer aktuell zu halten. Sollte euch an dieser Stelle auffallen, dass ein Förderprogramm fehlt oder abgelaufen ist, gebt uns gerne einen Hinweis dazu.
Vielen Dank
Bewegungsförderung in Kitas und Schulen
Der LandesSportBund (LSB) mit seiner Sportjugend Niedersachsen erhält eine Zuwendung über 3,9 Mio. Euro vom Niedersächsischen Kultusministerium aus dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ des Landes, um Bewegungsfördernde Maßnahmen von Sportvereinen in Kita und Schule zu fördern. Gefördert werden können Aktionstage in Kitas und Schulen sowie Gutscheine für Neumitgliedschaften von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen.
Weitere Informationen zum Programm gibt’s bei der Sportjugend Niedersachsen.
Anträge für das Förderprogramm konnen ausschließlich im LSB-Förderportal gestellt werden. Für die Beantragung ist eine Zugangsberechechtigung für das LSB-Intranet notwendig!
Gefördert werden Maßnahmen, die neben einem starken Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport beitragen.
Der Antragszeitraum beginnt am 15.10.2022. Antragstellende können bis zu 500 Euro per Antrag erhalten, pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d.h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben.
Förderfähige Maßnahmen können z.B. sein:
Kontakt: Frederik Dilger - LSB-Projektleiter Nachhaltigkeit - Tel.: 0511-1268-227
Informationen zur Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niedersachsen finden Sie unter Sportentwicklung -> Sportstättenbau
Der Kreissportbund Harburg-Land unterstützt mit dieser Richtlinie den Wettkampfsport. Es werden Talentfördertrainer und Sportgeräte für Talentstützpunkte (Fachverbände), sowie Fahrtkosten (Vereine und Fachverbände) zu speziellen Veranstaltungen bezuschusst.
Anträge für Fahrkostenzuschüsse sind über den Kreisfachverband bis zum 30. November in der Geschäftsstelle einzureichen. Bei Sportarten ohne Kreisfachverband können die Anträge direkt in der KSB-Geschäftsstelle eingericht werden.
Zuschüsse für Talentfördertrainer sind von den Kreisfachverbänden halbjährlich bis zum 30. Juni und 01. Dezember einzureichen.
Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da sonst keine Zuschüsse mehr zur Verfügung stehen.
Zur Beantragung sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Für Vereine und Fachverbände
Für Fachverbände
Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises und gegebenenfalls des LandesSportBunds. Jeder Verein und Verband kann einen Antrag stellen, bis zum 30. September eines Jahres
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen, ergänzend zu kommunalen Mitteln des Landkreis Harburg, Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben.
Die aktuelle Richtlinie ist zum Jahreswechsel 2020 in Kraft getreten.
Diese soll es Vereinen ermöglichen die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter in vereinfachter Weise zu erhalten.
Folgende Fristen sind zu beachten:
31.01.2023 - Bestätigung der Verwendung der ÜL-Zuschüsse 2022 im LSB-Intranet
31.05.2023 - Onlinebeantragung der Zuschüsse 2023 im LSB-Intranet
Weiterhin gibt es folgendes zu beachten :
* Die Bezuschussung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Richtlinien des LandesSportBundes Nds.
* Für die Bearbeitung muss eine entsprechende Berechtigung für das LSB-Intranet vorliegen. Anträge hierfür sind in der KSB- Geschäftsstelle einzureichen.
* Berücksichtigt werden nur Anträge auf Bezuschussung von nebenberuflichen Übungsleitern, die bis zum 31.05.2023 im LSB-Intranet bestätigt sind.
* Bezuschusst werden können nur nebenberufliche Übungsleiter mit einer gültigen vom DOSB anerkannten Lizenz, die im laufenden Jahr für den Verein tätig waren/sind.
* Die Zuordnung der Übungsleiter zum Verein kann der Verein selbstständig im LSB-Intranet unter Eingabe der Lizenznummer und des Geburtsdatums vornehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der ausstellende Fachverband die Lizenz im System verlängert bzw. eingepflegt hat. Sollte eine Lizenz im System noch nicht verlängert oder eingepflegt sein, ist die Zusendung einer Kopie der Lizenz an die KSB-Geschäftsstelle nötig. (von der neuen DOSB-Lizenz bitte beide Seiten einreichen)
* Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen.
* Die Zahlung der Übungsleitervergütung muss unbar auf das Konto des ÜL erfolgen.
* Es werden nur nebenberuflich tätige Übungsleiter bezuschusst.
* Die Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse erfolgt halbjährlich!
Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Fördermittel sind mit dem entsprechenden Antragsformular bis zum 15.12. beim Kreissportbund zu beantragen.
Integration im und durch Sport
Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.
Der einfachste Weg: Konkretisieren Sie Ihre Idee, kalkulieren Sie die Ausgaben und nehmen Sie dann Kontakt mit dem Team des LSB Niedersachsen auf! Gemeinsam finden Sie den geeignetsten Weg der finanziellen Unterstützung für Sie.
Kontaktdaten und Informationen
Bundesprogramm „Integration durch Sport“
Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ unterstützt Vereine, finanziell ebenso wie durch Beratung und Qualifizierung ihrer Ehren- und Hauptamtlichen. Die geförderten Vereine müssen offen für die Integrationsarbeit sein und zielgerichtet Angebote und Maßnahmen ins Vereinsprogramm aufnehmen.
Kontaktdaten und Informationen
Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Der LSB unterstützt Sportbünde und Landesfachverbände mit ihren Sportjugenden sowie die Mitgliedsvereine im LSB:
- bei der Entwicklung neuer, gesundheitsorientierter Inhalte und Angebote für ihre Mitglieder und zur Gewinnung sport- bzw. vereinsferner Zielgruppen insbesondere
- bei der Initiierung und Etablierung von kommunalen Netzwerken der Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Kontaktdaten und Informationen
Die deutsche Stiftungslandschaft ist vielseitig und entwickelt sich rasch. Zahlreiche Stiftungen sind in den unterschiedlichsten gemeinnützigen Bereichen tätig. Doch welche Stiftungen fördern den Sport? Hier geht's zu Stiftungen und Sport
Ein fairplaid Projekt ist eine Crowdfunding Kampagne, bei der Sportler, Mannschaften oder sogar gaze Vereine Gelder für verschiendene Vorhaben, wie z.B. Trainingsmaterial, Wettkämpfe, Sportstättenbau oder für hauptamtliche Stellen sammeln können. Alle wichtigen Informationen, wie ein Crowdfunding Projekt erstellt und durchgeführt wird, findet ihr hier.