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Das Land Niedersachsen stellt dem LandesSportBund (LSB) Niedersachsen mit seiner Sportjugend rund 8,9 Mio. Euro zur Verfügung, um im Rahmen des Aktionsprogrammes u.a. Schwimmkurse, ein oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern. Anträge sind bis zum 31.12.2022 möglich.
Was wird gefördert ?
Anträge laufen über den Landesschwimmverband Niedersachsen und die DLRG. Erste Informationen gibt es hier.
Anträge können bereits jetzt über das Beantragungstool im LSB-Intranet gestellt werden. Mehr Infos dazu gibt es im Leitfaden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen hat die Sportjugend in einem FAQ zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Programm gibt’s bei der Sportjugend Niedersachsen.
Für das Jahr 2022 stellt der LSB 1,2 Mio Euro deshalb aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes für Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde zur Mitgliedergewinnung bereit.
Die Förderungen im Überblick:
Förderung der Ausbildung von Übungsleitenden und Trainerinnen/Trainern
Der LSB fördert im Zeitraum 01.03.-31.12.2022 die Teilnahme an einer ÜL-C Breitensport Ausbildung mit der Reduktion der Teilnahmebeiträge in den Modulen „C-30 Sport verstehen und vermitteln“, „C-40 Kinder bewegen und begleiten“ oder „C-40 Erwachsene bewegen und begleiten“. Förderzeitraum 01.03. - 31.12.2022
Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebes
Dieser Baustein soll Antragstellern dabei helfen, ihr sportliches Angebot auch unter Pandemiebedingungen aufrecht zu erhalten und erfolgreiche Konzepte zu verstetigen.
Antragsteller können bis zu 750 Euro für Materialien zur Erstellung von Online-Sportangeboten, zur Durchführung von Outdoor-Angeboten und zur Umsetzung der Hygienestandards u. Kontaktbeschränkungen erhalten.
Dieses Sonderprogramm ist befristet vom 01.03. - 31.05.2022
Angebote zum erleichterten Zugang zum Vereinssport für die Zielgruppe Ü50
Sportvereine bieten der Zielgruppe Ü50 eine Vielfalt an Angeboten im Gesundheits-, Breiten- und Wettkampfsport, die einen positiven Einfluss auf das physische und psychische Wohlbefinden haben. Der LandesSportBund Niedersachsen fördert daher den Neueintritt von Personen Ü50 mit einer dreimonatigen kostenfreien Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Förderzeitraum 01.04.2022 - 30.04.2023
Förderung von Maßnahmen, um Outdoor- und Trendsportangebote zu ermöglichen
Förderfähig sind nachhaltig nutzbare Sportgeräte für Outdoor-/Trendsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte, Großsportgeräte). Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoor-/Trendsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen), die Schaffung von Lagerflächen im Zusammenhang mit den Outdoor-/Trendsportangeboten (z.B. Container, Bungalow, SportBox) und die Installation von festem Sonnen- und Wetterschutz (z.B. Überdachungen, Sonnensegel) erfolgen. Start 01. April 2022
Aktuell ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich! Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft.
Förderung von Beratungsleistungen zur Mitgliederentwicklung (läuft fortlaufend)
Seit 2009 werden Vereine gefördert, die sich über eine individuelle Beratung und Begleitung eines Entwicklungsprozesses ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ beim LandesSportBund Niedersachsen holen möchten. Dem Verein wird ein Team zur individuellen Erarbeitung einer Lösung vermittelt. Die Kosten für die erbrachte Beratungsleistung zum Thema Mitgliederentwicklung werden zu 100% durch den LSB gefördert.
Die Initiative läuft, wie diverse andere Förderprogramme, unter dem Dach von #sportVEREINtuns
Weitere Infos und die Antragsformulare dazu findet ihr hier.
Informationen zur Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niedersachsen finden Sie unter Sportentwicklung -> Sportstättenbau
Der Kreissportbund Harburg-Land unterstützt mit dieser Richtlinie den Wettkampfsport. Es werden Talentfördertrainer und Sportgeräte für Talentstützpunkte, sowie Fahrtkosten zu speziellen Veranstaltungen bezuschusst.
Anträge für Fahrkostenzuschüsse sind bis zum 01. Dezember in der Geschäftsstelle einzureichen, Zuschüsse für Talentfördertrainer halbjährlich bis zum 30. Juni und 01. Dezember.
Die Termine sind unbedingt einzuhalten, da sonst keine Zuschüsse mehr zur Verfügung stehen.
Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landkreises und gegebenenfalls des LandesSportBunds. Jeder Verein und Verband kann einen Antrag stellen, bis zum 30. September eines Jahres
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben.
Zum Jahreswechsel 2020 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten.
Diese soll es Vereinen ermöglichen die Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter in vereinfachter Weise zu erhalten.
Folgende Fristen sind zu beachten:
31.05.2022 - Onlinebeantragung der Zuschüsse im LSB-Intranet
31.01.2023 - Bestätigung der Verwendung der ÜL-Zuschüsse im LSB-Intranet
Weiterhin gibt es folgendes zu beachten :
* Die Bezuschussung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Richtlinien des LandesSportBundes Nds.
* Für die Bearbeitung muss eine entsprechende Berechtigung für das LSB-Intranet vorliegen. Anträge hierfür sind in der KSB- Geschäftsstelle einzureichen.
* Berücksichtigt werden nur Anträge auf Bezuschussung von nebenberuflichen Übungsleitern, die bis zum 31.05.2022 im LSB-Intranet bestätigt sind.
* Bezuschusst werden können nur nebenberufliche Übungsleiter mit einer gültigen vom DOSB anerkannten Lizenz, die im laufenden Jahr für den Verein tätig waren/sind.
* Die Zuordnung der Übungsleiter zum Verein kann der Verein selbstständig im LSB-Intranet unter Eingabe der Lizenznummer und des Geburtsdatums vornehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der ausstellende Fachverband die Lizenz im System verlängert bzw. eingepflegt hat. Sollte eine Lizenz im System noch nicht verlängert oder eingepflegt sein, ist die Zusendung einer Kopie der Lizenz an die KSB-Geschäftsstelle nötig. (von der neuen DOSB-Lizenz bitte beide Seiten einreichen)
* Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen.
* Die Zahlung der Übungsleitervergütung muss unbar auf das Konto des ÜL erfolgen.
* Es werden nur nebenberuflich tätige Übungsleiter bezuschusst.
* Die Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse erfolgt halbjährlich!
Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Fördermittel sind mit dem entsprechenden Antragsformular bis zum 15.12. beim Kreissportbund zu beantragen.
Integration im und durch Sport
Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.
Der einfachste Weg: Konkretisieren Sie Ihre Idee, kalkulieren Sie die Ausgaben und nehmen Sie dann Kontakt mit dem Team des LSB Niedersachsen auf! Gemeinsam finden Sie den geeignetsten Weg der finanziellen Unterstützung für Sie.
Kontaktdaten und Informationen
Bundesprogramm „Integration durch Sport“
Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ unterstützt Vereine, finanziell ebenso wie durch Beratung und Qualifizierung ihrer Ehren- und Hauptamtlichen. Die geförderten Vereine müssen offen für die Integrationsarbeit sein und zielgerichtet Angebote und Maßnahmen ins Vereinsprogramm aufnehmen.
Kontaktdaten und Informationen
Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Der LSB unterstützt Sportbünde und Landesfachverbände mit ihren Sportjugenden sowie die Mitgliedsvereine im LSB:
- bei der Entwicklung neuer, gesundheitsorientierter Inhalte und Angebote für ihre Mitglieder und zur Gewinnung sport- bzw. vereinsferner Zielgruppen insbesondere
- bei der Initiierung und Etablierung von kommunalen Netzwerken der Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Kontaktdaten und Informationen
Die deutsche Stiftungslandschaft ist vielseitig und entwickelt sich rasch. Zahlreiche Stiftungen sind in den unterschiedlichsten gemeinnützigen Bereichen tätig. Doch welche Stiftungen fördern den Sport? Hier geht's zu Stiftungen und Sport