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Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit und ohne Behinderung darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüfausweises ist. Der Prüfausweis wird durch den zuständigen LSB kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einer Prüfer*in zugeordnet ist. Der Prüfausweis ist vier Jahre gültig.
Der Erwerb des Prüfausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte.
Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Informationen zu dieser Qualifikation finden Sie im DBS-Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung".
Der KSB informiert über:
- Inhalte, Termine, Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen (10 LE)
- Zugangsvoraussetzungen (z.B. Mitglied in einem Sportverein, Mindestalter 16 Jahre etc.)
- Ausnahmen
- Online-Schulung
- Selbststudium des DSA-Ausbildungsmaterials (Prüfungswegweiser, Leistungskataloge, Bild- und Videomaterial).
In den Sportarten, in denen unzureichende Kenntnisse bestehen, ist ein vertiefender Lehrgang des KSBs zu besuchen oder ein*e in der betreffenden Sportart lizenzierte Fach-Übungsleiter*in/Fach-Trainer*in zur Unterstützung hinzuzuziehen.
Eine Fort- und Weiterbildung von mindestens 2 LE ist empfehlenswert.
Die Prüfberechtigung für das DSA kann zudem auf Antrag, entsprechend der Sportart, für die die fachliche Qualifikation und Eignung besteht, ausgestellt werden für
• Diplom-Trainer*innen der Trainerakademie Köln
Der Prüfausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Die Kenntnisse über Regularien und Bedingungen des DSA müssen nachgewiesen werden (z.B. Online-Modul).
• Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ oder Sportwissenschaftler*innen
Beide müssen fundiertes Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts und Kenntnisse über Regularien und Bedingungen in geeigneter Form nachweisen (z.B. Online-Modul). Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Sportlehrer*innen ohne Vereinsbindung dürfen nur innerhalb der Schulstruktur prüfen. Sportlehrer*innen mit Vereinsbindung siehe Punkt 2.
• Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe*innen) und geprüfte Meister*innen für Bäderbetriebe
Der Prüfausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.
• Geprüfte Schwimmmeister*innen
Der Prüfausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.
Die Prüfer/-innen erhalten nach 20, 30, 40 bzw. 50 Jahrenehrenamtlicher Tätigkeit eine Urkunde des
LSB Niedersachsen:
Nach 20 Jahren Prüfertätigkeit: Bronze
Nach 30 Jahren Prüfertätigkeit: Silber
Nach 40 Jahren Prüfertätigkeit: Gold
Nach 50 Jahren Prüfertätigkeit: Gold 50
Hier finden Sie die gültigen Materialien für das Jahr 2026. .