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Dank Sportabzeichen-Digital ist es nun möglich, dass Sportler*innen, Prüfer*innen und beurkundende Stellen wie Kreis-, Stadt- und Regionssportbünde zahlreiche Belange rund um das Deutsche Sportabzeichen online an zentraler Stelle bearbeiten und verwalten können.
Dadurch werden Arbeitsprozesse wie die Eintragung von Prüfungsleistungen, die Einreichung des Sportabzeichens und die Beurkundung maßgeblich vereinfacht. Der gesamte Prozess von der Prüfungsabnahme bis zur Einreichung und Beurkung des Sportabzeichens kann so effizient auf nur einer Plattform erfolgen. ebenso gibt es weitere nützliche Funktionen wie die Bestellverwaltung und die Prüfer*innenverwaltung.
Dank Nutzer*innenaccounts können Sportler*innen sowohl die aktuell abgelegten Leistungen und bisherig abgelegte Sportabzeichen (Sportabzeichen-Historie) einsehen. Zudem ist es möglich das eigene Profil zu verwalten und Sportabzeichentreffs zu finden.
Die digitale Plattform zum Deutschen Sportabzeichen wird vom Deutschen Olympischen Sportbund bereitsgestellt.
Alle wichtigen Informationen, FAQs sowie Schulungsmaterialien und Einweisungen findest du hier.
Wichtige aktuelle Informationen findest du hier:
So kannst du deine Gruppen für andere Prüfer*innen freigeben: hier
So kannst du dir die Gruppenabnahme individuell einstellen: hier
Datenschutz
Der DOSB hat die Informationen zum Datenschutz für Kinder und Jugendliche neu gebündelt. Alle Informationen sind hier: Datenschutz eingestellt
Sportabzeichenabnahme im Verein
Im Vereinskontext sind die Datenschutzbestimmungen bekannt.
Für Kinder, die 6 Jahre oder jünger sind, ist vorab die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Vorlage zur Einwilligungserklärung sowie weitere Informationen sind auf der Datenschutzseite (siehe Link oben) unter der Überschrift Sportabzeichen Digital verlinkt.
Sportabzeichenabnahme in Schulen
Wenn persönliche Daten aus dem schulischen Kontext weitergegeben werden gelten erweiterte Vorgaben. Bundeslandbezogen sind diese hier: https://deutsches-sportabzeichen.de/datenschutz#c4569 einzusehen.
Demnach sind für alle Kinder und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten in Niedersachsen erforderlich.
Die Informationen hierüber werden vom Kultusministerium an die Schulen kommuniziert. Die Erklärungen sind von den Schulen einzuholen und auch aufzubewahren.