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Am 24.06.2026 hat der Niedersächsische Landtag eine Änderung des Grundsteuergesetzes beschlossen. Die entsprechende Presseinformation des Niedersächsischen Finanzministeriums ist in der Anlage beigefügt.
Von der Änderung sind auch verpachtete Sportflächen betroffen. Für eine entsprechende Änderung hatte sich der LSB in den vergangenen Monaten gegenüber der Landesregierung eingesetzt.
Nach dem Inkrafttreten des geänderten Grundsteuergesetzes besteht für Sportvereine nun die Möglichkeit, Ausnahmen von der Zahlung von Grundsteuer bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.