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Der Bundestag hat beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Neben Videokonferenzen soll künftig auch die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich sein.
Eine entsprechende Regelung in der Satzung ist nicht mehr nötig.
Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig generell auch komplett virtuell oder in hybrider Form - also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern - abhalten dürfen. Alle Teilnehmen haben dabei das volle Stimmrecht.
Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung die Voraussetzung. Eine Änderung der Satzung, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen, soll durch das Gesetz nicht mehr nötig sein.