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16.02.2026

Frist für Bestandserhebung verlängert

Augfrund technischer Anpassungen im neuen LSB-Portal hat der LSB-Vorstand entsprechende Übergangsregelungen festgelegt. Das betrifft unter anderem die Bestandserhebung für Sportvereine in Niedersachsen. Die Frist dafür war ursprünglich bis Ende Januar angesetzt. Jetzt wurde sie bis zum 16.02.2026 verlängert.

 

Eine Änderung gibt es durch die Systemumstellung auch bei Förderanträgen. Für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar begonnen oder bereits durchgeführt wurden, gilt: Der frühe Start führt nicht automatisch dazu, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn die Förderkriterien erfüllt sind. Anträge können in diesem Fall auch rückwirkend gestellt werden. Ein automatischer Förderanspruch entsteht dadurch aber nicht. Das Förderportal steht ab dem 3. Februar 2026 zur Verfügung. Anträge für Maßnahmen, die vor der Öffnung des Portals begonnen oder abgeschlossen wurden, müssen dann innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.

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