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Der LSB Niedersachsen begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die Grundsteuer für Sportvereine und -verbände mit großen Sportflächen anzupassen. Mit der geplanten Rechtsänderung sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. Diese Regelung umfasst neben Sportflächen auch Resthöfe sowie Wiesen-und Teichgrundstücke. Die entsprechende Presseerklärung der Staatskanzlei ist hier einzusehen.