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06.11.2025

Neuer GEMA-Vertrag bis 2029 - Musiknutzung in Sportvereinen


Musikerinnen haben Anspruch auf Bezahlung für ihre kreative Arbeit. In Deutschland übernimmt die GEMA die Wahrnehmung dieser Rechte und verteilt die Einnahmen an die Urheberinnen.

 

Viele Vereinsveranstaltungen mit Musik sind über den Pauschalvertrag zwischen DOSB und GEMA abgedeckt. Nicht abgedeckte Nutzungen müssen vorab bei der GEMA gemeldet werden, um rechtssicher zu bleiben und Zusatzkosten zu vermeiden.

 

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