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09.06.2026

Übergangsregelung für Sozialversicherung verlängert

Honorar-Lehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen zunächst weiter als Selbstständige beschäftigt werden. Das hat der Bundestag Anfang März beschlossen und damit die eigentlich bis Ende 2026 geltende Übergangsfrist verlängert.

 

Hintergrund der Diskussion ist das sogenannte Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022. Eine Musikschullehrerin in Herrenberg (Baden-Württemberg), die auf Honorarbasis arbeitete, hatte gegen den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit geklagt. Aus dem Grundsatzurteil des zuständigen Bundessozialgerichts folgt eine Pflicht für alle Träger, Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Viele Einrichtungen hatten aufgrund der zusätzlichen Kosten von einer existenzbedrohenden Regelung gesprochen.

 

Eine mögliche Anpassung des Gesetzes betrifft auch selbstständig Tätige in Sportvereinen.

Die erneute Verlängerung der Übergangsregelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027.

 

Mehr Informationen

 

Der LSB bzw. die Sportbünde bieten zu dem Thema Qualifix-Seminare an. 

Baustein 3: Beschäftigungsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit im Sportverein (Online)

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